Die sinkende Studierendenzahl ist bei nahezu allen Fakultäten zu verzeichnen. Sie ist weitgehend auf einen Rückgang bei den Rückmeldern zurückzuführen, wohingegen die Zahl der Erst- und Neuimmatrikulierten auf dem Niveau der Vorjahre blieb. Die Universität Tübingen sieht sich durch diese Entwicklung in ihren Bemühungen um die Reform des Studiums bestätigt: die durchschnittliche Studienzeit geht langsam zurück und die Attraktivität der Universität Tübingen für Studienanfänger wie für Studienortwechsler ist unverändert hoch. Zwar ist der Statistik eine zahlenmäßige Zunahme der Anfänger und eine entsprechende Abnahme der Neuimmatrikulierten zu entnehmen, doch beruht dies auf einer technischen Änderung der Erfassung der einzelnen Gruppen aufgrund von geänderten Vorgaben durch das Statistische Landesamt. Nach der neuen Definition des Statistischen Landesamtes sind nicht-deutsche Staatsangehörige, die sich an einer deutschen Universität einschreiben, grundsätzlich als "Erstimmatrikulierte" und damit als Studienanfänger zu erfassen.
Die studentische Population der Universität wurde im vergangenen Jahr nochmals internationaler, im Gegensatz zum andernorts beobachteten Trend, wonach das internationale Interesse an einem Studium in Deutschland nachläßt und dieser Trend bereits besorgte öffentliche Kommentare zum Studienstandort Deutschland auslöst. Die Zahl der ausländischen Studierenden ist in Tübingen von 2.382 auf 2.480 gestiegen, der Anteil ausländischer Studierender beträgt jetzt 10,3 % an der Gesamtzahl der Studierenden. Knapp zwei Drittel der ausländischen Studierenden kommt aus europäischen Ländern bzw. Staaten der Europäischen Union. In dieser Entwicklung spiegelt sich sicherlich zum einen die Öffnung des Hochschulzugangs für EU-Staatsangehörige sowie sogenannte Bildungsinländer durch die Gleichstellungsregelung im Zulassungsrecht, doch liegt darin zum anderen auch ein Hinweis darauf, welch hohes internationales Ansehen die Universität Tübingen bei ausländischen Studierenden und Studieninteressenten genießt.
Wieder auf den Stand des Jahres 1994 zurückgegangen ist der Frauenanteil. Lag er im Sommersemester 1995 noch bei 46,7 %, so sind im Sommersemester 1996 noch knapp 45 % aller Immatrikulierten weiblich. Dies entspricht den Werten der Vorjahre. Insgesamt studieren knapp 11.000 Studentinnen in Tübingen.
Eine Auswertung der HIS-Statistik, die sich an der geplanten Einführung von Bildungsgutscheinen (Regelstudienzeit plus 1 Prüfungssemester plus 4 weitere Semester) orientiert, informiert über die Fallzahlen im 14. und höheren Semester. Die Ergebnisse finden sich in der Anlage fakultäts- und studiengangspezifisch ausgewiesen. Knapp 15 % aller Studierenden (Fallzahlen) befinden sich danach im 14. oder höheren Fachsemester (nicht Hochschul- oder Studiensemester!). Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind naturwissenschaftliche wie geisteswissenschaftliche Disziplinen gleichermaßen betroffen.
Die fakultätsbezogene Auswertung über das Zweitstudium ist ebenfalls in der Anlage ausgewiesen. Danach streuen die Prozentzahlen der einzelnen Fakultäten erheblich. Knapp 8 % aller Studierenden an der Universität Tübingen ist für ein Zweitstudium immatrikuliert, wobei die Philosophische Fakultät mit 34 % die Spitze hält, gefolgt von NC-freien Studienfächern der Fakultät für Kulturwissenschaften mit 17 %. Am unteren Ende stehen NC-Fächer der naturwissenschaftlichen Fakultäten und der Medizin.
Wegen ihres unmittelbaren Zusammenhangs mit Studium und Lehre wird im novellierten Hochschulrecht die allgemeine Studienberatung in Form einer Zentralen Einrichtung dem Rektor bzw. Präsidenten zugeordnet. Die Koordination zwischen zentraler und fachbezogener Studienberatung wird als besonders wichtige Aufgabe der Zentralen Einrichtung ausgewiesen: Zentrale Studienberatung und fachliche Studienberatung in den Fakultäten sind gesetzlich aufgefordert zusammenzuarbeiten, um die Orientierungs- und Entscheidungsfähigkeit der Studierenden sowie ihre Fähigkeit zu eigenständigem Lernen zu fördern und zu verbessern und dadurch die hohe Quote von Studienabbrechern und Studiengangwechslern zu senken. Die Studienberatung soll nach dem Willen des Gesetzgebers zu der Wahl des richtigen Studienfaches und zu einem zielgerichteten und zügigen Studium verhelfen.
Die Universitäten wurden durch mehrere Erlasse des Wissenschaftsministeriums aufgefordert, diese Vorgaben sowohl inhaltlich als auch organisatorisch umzusetzen. Das Präsidium führte zunächst umfangreiche Strukturgespräche mit den an der Universität mit Studienberatung befaßten Diensten, bevor der Senat - einer Beschlußvorlage der Universitätsleitung folgend - am 2. Mai 1996 die Einrichtung eines Akademischen Beratungszentrums als Zentrale Einrichtung beschloß, in dem die Bereiche "Zentrale Studienberatung", "Beratung behinderter Studierender" sowie "Beratung und Zulassung ausländischer Studierender" zusammengefaßt sind. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat dem Einrichtungsbeschluß mit Erlaß vom 19. Juni 1996 zugestimmt. Dem Akademischen Beratungszentrum wurde ein beratender Senatsausschuß zur Seite gestellt, die Wahl und Bestellung der Kommission durch den Senat erfolgte am 20. Juni 1996. Gegenwärtig wird die Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Akademischen Beratungszentrums zur Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat erarbeitet.
Die Zentrale Studienberatung wurde im Berichtszeitraum - wie auch in den zurückliegenden Jahren - stark frequentiert. Das hierfür entwickelte differenzierte und flexible Angebot an Beratungsformen hat sich bewährt. Sowohl die an vier Tagen in der Woche stattfindende offene Sprechstunde, die individuellen Beratungstermine, als auch die Telefonsprechstunde wurden umfassend in Anspruch genommen.
Inhaltliche Schwerpunkte waren die Beratung von Studieninteressenten, die Information über die Organisation und die Bedingungen des Studiums sowie die Beratung der Ratsuchenden, was die individuellen Anforderungen des Studiums angeht, insbesondere zu den Themen: Entscheidung, Orientierung, Arbeits- und Prüfungsverhalten.
Das novellierte Universitätsgesetz erweiterte das Aufgabenfeld in der Beratungspraxis, und zwar insbesondere um die Themen: Fachberatung bei Fachrichtungswechsel und Neuregelung der Fristen zur Ablegung von Prüfungen. Außerdem machte die Neuregelung zusätzliche Neuauflagen allgemeiner Informationsbroschüren notwendig. So wurden z.B. bei den Magisterstudiengängen neue Fächerkombinationen geschaffen, und in vielen Studiengängen haben sich die fremdsprachlichen Anforderungen (z.B. Latinum) verändert.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zentralen Studienberatung standen im übrigen als Gesprächspartner vieler Schulklassen zur Verfügung, die sich über die Universität Tübingen informieren wollten. Dabei gaben sie den Schülern in einer jeweils circa einstündigen Veranstaltung über aktuelle Fragen zur Studienwahl, Bewerbung etc. Auskunft.
Wichtiger Kooperationspartner ist, wie auch bisher, die Berufsberatung für Hochschüler, mit der regelmäßig Arbeitstreffen zu unterschiedlichen Themen stattfanden. Außerdem steht die Zentrale Studienberatung mit der Studienfachberatung in kontinuierlichem Kontakt. Bei inhaltlichen Studienfragen verweist sie die angehenden oder bereits Studierenden an die Fachberater weiter. Das Zusammenwirken der Zentralen Studienberatung und der Fachberatung hat sich bei der Erstellung von Informationsmaterial ebenso bewährt wie bei Einführungsveranstaltungen. Die Kooperation mit den Prüfungsämtern findet besonders in den kritischen Studienphasen im Kontext von Prüfungen statt, ist aber ebenso zur Erstellung von allgemeinen Studienmaterialien relevant. Mit dem Amt für Ausbildungsförderung gab es turnusmäßig Gesprächsrunden im Blick auf Neuerungen in der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Der 5. Studientag an der Universität Tübingen, der am 16. November 1995 stattfand - der nächste am 14. November 1996 ist in Vorbereitung - kann erneut als großer Erfolg bewertet werden. Circa 3.000 Schüler und Schülerinnen aus der Region konnten sich an diesem Tag eingehend über das Fächerangebot der Universität informieren. Die Rückmeldungen der Besucher (Fragebogen) lassen erkennen, daß die Teilnahme an den Veranstaltungen der Fakultäten sich positiv auf die Studienentscheidung auswirkt. Nahezu 90 % der Teilnehmer plädieren für eine Fortsetzung dieses Angebots der Universität Tübingen.
Beratungen behinderter Studierender haben zum Ziel, den Betroffenen ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen und behinderungsbedingte Belastungen nicht zu einem unüberwindbaren Problem werden zu lassen. Dafür ist es notwendig, möglichst frühzeitig die besonderen Bedürfnisse und Schwierigkeiten bei der Gestaltung des Studiums zu berücksichtigen, Unsicherheiten bezüglich der Studieneignung und Studienfachwahl abzuklären sowie geeignete personelle oder technische Unterstützungen in die Studienplanung einzubeziehen. Vielfach müssen zunächst die notwendigen Lebens- und Studienbedingungen am Studienort Tübingen gefunden und entsprechend dem Einzelbedarf organisiert werden. Die Finanzierung des notwendigen Mehrbedarfs muß bei den zuständigen Kostenträgern beantragt, beurteilt und durchgesetzt werden. In Krisensituationen oder bei aktuellen Schwierigkeiten werden gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Universität gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Für kurzfristig benötigte praktische Hilfen im Studienalltag kann der Zivildienstleistende des Studentenwerks vermittelt werden.
Im Rahmen einer Dekanebesprechung konnte die Beratungsstelle für behinderte Studierende im Berichtszeitraum ihren Arbeitsansatz und ihre Ziele den Dekanen vorstellen, um so zu einer erhöhten Bekanntheit und Transparenz ihrer Angebote und ihrer Arbeit beizutragen.
Neben der Einzelberatung versuchen die beiden hauptamtlichen Mitarbeiter der Beratungsstelle, die Studienbedingungen behinderter Studierender in Tübingen durch Informations- und Unterstützungsangebote zu verbessern.
Für behinderte Studierende wurden zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt: zum einen ein Zyklus von vier Abenden, der sich mit den Folgen der Einführung der Pflegeversicherung beschäftigte, zum anderen ein Tagesseminar am Ende des Studiums zu Fragen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Beschäftigung stehen.
Des weiteren wurden diverse Informationsbroschüren erstellt. Eine dieser Broschüren gibt mobilitätsbehinderten Studierenden wichtige Hinweise hinsichtlich der Zugänglichkeit einzelner Universitätsgebäude. Für Lehrende wurde eine Orientierungshilfe erarbeitet, die Anregungen geben soll, wie auf die besonderen Belange behinderter Studierender in Vorlesungen und Seminaren besser eingegangen werden kann. Der Wohnheimführer für behinderte Studierende konnte auf Grund des sehr schleppenden Rücklaufes der Fragebögen noch nicht fertiggestellt werden.
Als sehr wichtig erwies sich die Kooperation mit dem Studentenwerk AöR. So wurden Teile des Mensaangebotes für diätpflichtige Studierende verbessert, um für diesen Personenkreis die Nutzung des Essensangebotes der Mensen in beschränktem Umfang überhaupt zu ermöglichen. Außerdem wurde im Sommersemester 1996 eine gemeinsame Aktion vor der Mensa Wilhelmstraße durchgeführt, die zu einer verbesserten Zugänglichkeit der Mensa für behinderte Studierende führen sollte. Durch Plakatierung, Verteilen von Infozetteln und persönliche Ansprache sollten Studierende darauf hingewiesen werden, ihre Fahrräder nicht behindernd abzustellen. Trotz der Tatsache, daß die dringend erforderliche Ausweitung der Fahrradstellplatzkapazitäten im Bereich der Mensa und vor der Universitätsbibliothek noch nicht realisiert worden war, kann diese Aktion als Erfolg gewertet werden. Auf Grund der hohen Fluktuation unter den Tübinger Studierenden ist eine Wiederholung dieser Aktion in regelmäßigen Abständen anzustreben. Das Studentenwerk bemüht sich um Hinweise (mittels Kennzeichnung oder Schilder), wo Fahrräder nicht geparkt werden dürfen.
Auch im zurückliegenden Zeitraum hat die Beratungsstelle für behinderte Studierende bauliche Veränderungen im Bereich der Universität mitveranlaßt, nicht zuletzt den inzwischen abgeschlossenen Umbau der Räume der Beratungsstelle im Clubhaus. Zu begrüßen ist die verbesserte Einbeziehung der Beratungsstelle für behinderte Studierende in die Bauplanung, um somit später notwendige teure Umbaumaßnahmen zu vermeiden. Leider sind in vielen dringenden Bereichen keine entscheidenden Baufortschritte erzielt worden. Das Konzept, den Altbaubestand der Universität wenigstens in Teilbereichen für alle behinderten Studierenden besser zu erschließen, stagniert und kann von der bauausführenden Behörde nicht immer mit dem gewünschtem Nachdruck verfolgt werden. Langjährig für notwendig erachtete Maßnahmen, wie zum Beispiel die Markierung der Treppen im Kupferbau, der Neuen Aula und anderer Gebäude mit Signalstreifen zur besseren Orientierung für Sehbehinderte, konnten noch nicht umgesetzt werden. Um langfristig zu einer verbesserten Planung zu kommen, wurde mittlerweile eine "Prioritätenliste" für die Baumaßnahmen erstellt, die von der Beratungsstelle für behinderte Studierende für notwendig erachtet werden.
Seit Anfang 1995 konnte in begrenztem Rahmen Studienliteratur für sehbehinderte und blinde Studierende auf Kassette oder in Blindenschrift übertragen und an der Universitätsbibliothek bereitgestellt werden. Zusammen mit den betroffenen Studierenden wird eine bedarfsentsprechende Auswahl der aufzubereitenden Werke getroffen. Nach Klärung der organisatorischen und urheberrechtlichen Voraussetzungen organisiert die Beratungsstelle für behinderte Studierende die Einzelübertragung. Archivierung und Verleih werden von der Universitätsbibliothek übernommen. Bisher konnten mehr als 25 Bücher und wissenschaftliche Aufsätze umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, das Projekt weiterzuführen.
Aus der bundesweiten und repräsentativen Erhebung geht hervor, daß es eine merkliche Sozialverschiebung in der Population der Studierendenschaft gegeben hat: Anstieg der Zahl der Studierenden aus der obersten Herkunftsgruppe, Verringerung des Prozentsatzes der mittleren Herkunftsgruppe um 6 % sowie deutlicher Rückgang der Zahl der Studierenden aus der unteren Herkunftsgruppe von 25 % auf 14 %. Ursächlich sind die Verlängerung des Studiums aufgrund unzureichender finanzieller Mittel, die zu vermehrter Werkarbeit auch während des Semesters führt und zwischenzeitlich 60 % der Studierenden betrifft, sowie der Verfall der Förderung nach dem BAföG. Da diese Werkarbeit zumeist studienfremde Aushilfstätigkeit bedeutet, ist in diesem Zusammenhang immerhin positiv zu vermerken, daß es die Universität Tübingen ihren Studierenden noch immer in nicht unerheblichem Umfang ermöglichen konnte, als wissenschaftliche Hilfskraft Tätigkeiten auszuüben, die mit dem Fachstudium verbunden sind und wenigstens zum Teil der eigenen Fort- und Weiterbildung dienen.
Aus dem umfangreichen Datenmaterial zur persönlichen und sozialen Lebenssituation, zur Wohnungs- und studentischen Budgetsituation sowie zu ausgewählten Studiendaten ergeben sich für das Studentenwerk folgende Forderungen: Höhere Investitionen in die soziale Infrastruktur der Hochschulen, grundlegende Strukturreform der Ausbildungsförderung, Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Bildungssystems durch eine Stärkung der Orientierungs- und Beratungsangebote für Studierende, Stärkung der Maßnahmen der studentischen Wohnraumförderung, um Mietexplosionen besonders in Ballungsgebieten begegnen zu können.
Im Sommersemester 1996 konnten auch die Ergebnisse der Tübinger Befragung veröffentlicht werden. Eine frühere Veröffentlichung war leider nicht möglich, da zunächst die bundesweiten Daten ausgewertet werden mußten und die Auswertung der regionalen Daten erst im Anschluß vorgenommen werden konnte. Aus der Sicht der Universitätsleitung sind folgende Resultate besonders bemerkenswert:
Die aus der Sozialerhebung hervorgehende Mobilität und "Weltläufigkeit" der Tübinger Studierenden ist besonders zu begrüßen. Fast ein Viertel aller Studierender - und damit liegt Tübingen weit über dem Bundesdurchschnitt - hat sich für eine längere Zeit studienbedingt im Ausland aufgehalten.
Die Daten zum Zeitbudget machen deutlich, daß Studierende der Universität Tübingen mehr Zeit für das Studium aufwenden als ihre Kommilitonen im Land oder Bund. Dennoch zeigt sich auch für die Tübinger Studierendenschaft die bundesweite Tendenz zur Ausweitung der Zeit, die für Werkarbeit und damit studienfremd aufgewendet werden muß, weil dies zur Bestreitung des Lebensunterhaltes notwendig wird.
Durch nicht unerhebliche Investitionen von Bund, Land und Studentenwerk können wieder mehr Studierende als in der Vergangenheit einen kostengünstigen Wohnheimplatz in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Miete sind zwar nach wie vor der gewichtigste Ausgabenposten im studentischen Budget, doch hat sich die Wohnsituation für die Tübinger Studierenden insgesamt entspannt.
Mißt man den Rang und den Ruf der Universität auch an der Zahl der Hochschulwechsler, so hat sich nach den Daten des Sozialerhebung die Attraktivität der Universität Tübingen nochmals erhöht. Ein Viertel der Studierenden hat den Hochschulort gewechselt und ist von einer anderen Universität nach Tübingen gekommen.
Das Beratungs- und Serviceangebot im Umfeld der Hochschule wurde in seiner Wichtigkeit und Funktionalität unterschiedlich bewertet. Von zentraler Bedeutung sind die Studien- und Berufsberatung, während den klassischen Sozialberatungsangeboten ein geringerer Rang beigemessen wurde. Beklagt wurden zum Teil die mangelnde oder fehlende Fachinformation über den Aufbau des Studiengangs und die Betreuung und Beratung durch den Lehrkörper. Dies ist sicherlich Anlaß zur selbstkritischen Reflexion innerhalb der Universität. Es wäre sicherlich ein Defizit, wenn die Studierenden die technisch-apparative Ausstattung der Hochschule besser bewerteten als die Vermittlung der Lehrinhalte, die Betreuung durch die Dozenten und die Transparenz des Studienaufbaus.
Das umfassende Datenmaterial stellt eine wichtige empirische Grundlage für die derzeit laufende Bildungsdiskussion und die Diskussion um den Studienstandort Deutschland dar und sollte in angemessener Weise als Grundlage für anstehende Sachentscheidungen und notwendige Weichenstellungen genutzt werden.
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